Förderung von Abbiegeassistenten (AAS) und das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De‑Minimis) für 2025 in Deutschland
Hier ist ein ausführlicher Überblick über die Förderung von Abbiegeassistenten (AAS) und das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (ehemals De‑Minimis) für 2025 in Deutschland:
Förderung von Abbiegeassistenten (AAS)

✅ Vorteile der Abbiegeassistent-Förderung
Moderne Flotte: Durch die Förderung wird die Fahrzeugtechnik auf den neuesten Stand gebracht und langfristig die Effizienz gesteigert.
Finanzielle Unterstützung: Zuschüsse des Bundes senken die Anschaffungs- und Nachrüstungskosten erheblich.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Abbiegeassistenten helfen, Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel zu vermeiden.
Rechtliche Vorbereitung: Frühe Nachrüstung sorgt dafür, dass Fuhrparks rechtzeitig auf kommende EU-Pflichten eingestellt sind.
Wettbewerbs- und Imagevorteil: Unternehmen zeigen Verantwortung, stärken ihr Sicherheitsimage und gewinnen Vertrauen bei Kunden und Partnern.
1. Förderung von Abbiegeassistenten 2025
Hintergrund & Ziel
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert weiterhin die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen (über 3,5 t zGG) und Omnibussen (ab 9 Sitzplätzen) mit Abbiegeassistenzsystemen. Ziel: Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern deutlich reduzieren. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt bis 31. Dezember 2025.(Bundesministerium für Verkehr, Bundesamt für Logistik und Mobilität)
Fördervolumen
Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro für dieses Förderprogramm bereit.(Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium für Verkehr)
Antragsstart und Fristen – Förderung von Abbiegeassistenten
- Der Antragsstart war am 11. August 2025 um 9:00 Uhr, wie das Antragsportal bestätigt.(Bundesamt für Logistik und Mobilität, Antragsportal des BMDV)
- Antragsteller inklusive z. B. gewerblicher Ladehalter, Kommunen, Reisebusunternehmen sind berechtigt.(Bundesministerium für Verkehr)
- Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Pro förderberechtigtem Antragsteller sind max. 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr möglich.(Bundesamt für Logistik und Mobilität.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids liegt eine Frist von 6 Monaten zur Durchführung und Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.(Bundesamt für Logistik und Mobilität)
Antragstellung & Unterlagen
- Antrag erfolgt elektronisch über das BALM‑Antragsportal.
- Bevollmächtigte benötigen ein spezifisches Kontrollformular mit Vollmacht (Stand: 2025), das ausgedruckt, unterschrieben und gescannt hochzuladen ist.(Antragsportal des BMDV)
- Anträge werden in Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet.(Bundesamt für Logistik und Mobilität)
2. De‑Minimis / „Umweltschutz und Sicherheit“ Förderung 2025
Hintergrund & Zweck
Das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De‑Minimis) zielt darauf ab, Emissionen im Güterkraftverkehr zu senken und die Sicherheitsausstattung schwerer Nutzfahrzeuge deutlich zu verbessern. Es basiert auf der EU‑Verordnung 2023/2831 zu Klein‑Beihilfen.(Bundesministerium für Verkehr)
Wer kann fördern?
- Antragsteller sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs (§ 1 GüKG), die schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 t zGG) in Deutschland betreiben.(Bundesministerium für Verkehr)
Förderumfang & Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis 80 % der Ausgaben der Maßnahme.(Bundesministerium für Verkehr)
- Maximaler Fahrzeugsatz: 2 000 Euro pro Fahrzeug.
- Absolute Obergrenze pro Unternehmen: 33 000 Euro im Jahr.(Bundesministerium für Verkehr)
- Voraussetzungen: Antrag muss vor Maßnahmebeginn eingereicht werden; anschließend erfolgt die Auszahlung nach Verwendungsnachweis.(Bundesministerium für Verkehr)
Antragsstart & Ablauf 2025
- Der Antragsstart für 2025 im Programm „US“ war am 4. August 2025 um 9:00 Uhr.(Antragsportal des BMDV)
- Im Portal wurden erforderliche Anlagen (z. B. Fahrzeugaufstellung „Anlage F“) bereits ab dem 26. Juni 2025 bereitgestellt.(Antragsportal des BMDV)
Vergleich der beiden Programme
Aspekt | Abbiegeassistent (AAS) | Umweltschutz & Sicherheit (ehemals De‑Minimis) |
---|---|---|
Ziele | Unfallreduktion mit schwachen Verkehrsteilnehmenden | Emissionssenkung & Sicherheitsverbesserung im Güterverkehr |
Zielgruppe | Lkw > 3,5 t & Busse ≥ 9 Sitzplätze | Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen |
Förderhöhe | 80 % bis max. 1.500 € je Maßnahme | 80 % bis max. 2.000 € je Fahrzeug, max. 33.000 € pro Unternehmen |
Förderbudget | 2,5 Mio. € gesamt für 2025 | Kein Gesamtbudget öffentlich benannt |
Antragsstart 2025 | 11. August 2025, 9:00 Uhr | 4. August 2025, 9:00 Uhr |
Portal | BALM‑Antragsportal (AAS) | BALM‑Antragsportal (“US”) |
Persönliche Hinweise & Tipps
- Planen Sie Anträge zeitnah ein, damit Sie rechtzeitig beim Start (11. bzw. 4. August 2025) bereits vorbereitet sind.
- Achten Sie auf Vollständigkeit aller Unterlagen inklusive unterschriebener Kontrollformulare.
- Behalten Sie Fristen im Blick: Durchführung 6 Monate bzw. Nutzung der Mittel fristgerecht.
- Prüfen Sie Förderkombinationen, wenn Sie mehrere förderfähige Maßnahmen durchführen möchten.
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Alte Förderungsregeln:
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